von Roya » Fr 19. Feb 2010, 17:03
Ein Anspruch auf Förderung ist für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten im Schulgesetz (§ 4 Abs.3) und in der Grundschulverordnung (§ 18) verankert.
Hochbegabte sind wie eine Perle, man muss sie entdecken, fördern und bewundern.
